Hola, hier wieder der Handgepaeck-Reisende. Stutze gerade ueber die Regelung hier:https://www.flysaa.com/de_DE/manage-fly/baggage/hand-baggage
die da lautet:
Persönlicher Gegenstand1 kleine Handtasche.
Ich muesste wohl einen kompakten Schlafsack mitnehmen diesmal, und den bekomme ich zwar noch ins Handgepaeck vielleicht, aber dann platzt es schier, darum die Idee diesen zu transportieren in einer Tasche mit:
35x20x20 cm?
Zaehlt das noch als "kleine Handtasche" und warum wird das nie definiert? Bei Ryanair ist das zB definiert, als genau das, zumindest frueher, inzw. darf die Tasche etwas groesser sein..
Wer weiss was, auch aus der Praxis bei SAA?
Das Handgepaeck darf zB 56 x 36 x 23 sein, mein Aerolite Maxx Rucksack hat aber 55 x 40 x 20, kann aber theoretisch auf diese Masse gestaucht werden..